anwaltAI

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von anwaltAI durch Kanzleien und andere Unternehmer mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Fassung vom 7. September 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Plattform anwaltAI zwischen der KASPAR Ventures UG (haftungsbeschränkt), c/o Mindspace, Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 149505B, vertreten durch den Geschäftsführer Jan Hendrik Ansink (nachfolgend „anwaltAI“), und ihren Kunden.

(2) anwaltAI richtet sich ausschließlich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kanzleien und sonstige Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit schließt.

(3) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn anwaltAI ihnen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB). Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1) anwaltAI ist eine über das Internet bereitgestellte Anwendung (Software as a Service). Sie misst laufend, ob und wie die Kanzlei des Kunden in den Antworten von KI-Suchsystemen vorkommt, wertet diese Antworten aus und stellt daraus Kennzahlen, Verläufe, Vergleiche mit Wettbewerbern, Quellen und Vorschläge zur Verbesserung der Sichtbarkeit bereit.

(2) Geschuldet ist die Bereitstellung der Anwendung in ihrer jeweils aktuellen Fassung und die Durchführung der Messungen nach Maßgabe dieser Bedingungen. Nicht geschuldet ist ein bestimmtes Messergebnis, eine bestimmte Sichtbarkeit, eine bestimmte Zahl von Nennungen, ein bestimmter Rang gegenüber Wettbewerbern oder ein wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere die Gewinnung von Mandaten.

(3) anwaltAI erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Beratung zum anwaltlichen Berufsrecht. Eine über die Bereitstellung der Anwendung hinausgehende Beratungspflicht besteht nicht.

(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf der Website und im Konto des Kunden in ihrer jeweiligen Fassung sowie aus diesen Bedingungen.

(5) Ein Abonnement berechtigt zur Nutzung für eine Kanzlei. Innerhalb dieser Kanzlei darf die Anwendung von beliebig vielen Berufsträgern und Mitarbeitern genutzt werden. Für weitere Kanzleien ist ein weiteres Abonnement erforderlich.

§ 3 Vertragsschluss, Konto und Zugang

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. anwaltAI ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.

(2) Der Kunde legt zunächst ein Konto an, wählt anschließend einen Abrechnungszeitraum und schließt den Bestellvorgang beim Zahlungsdienstleister ab. Damit gibt er sein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald anwaltAI die Bestellung bestätigt oder den kostenpflichtigen Zugang freischaltet.

(3) Der Kunde hält seine Angaben richtig und aktuell, insbesondere Rechnungsanschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und E-Mail-Adresse.

(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte außerhalb der Kanzlei weitergegeben werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden. Besteht der Verdacht, dass ein Dritter Zugang erlangt hat, teilt der Kunde dies unverzüglich mit.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag nicht mit einem Verbraucher geschlossen wird.

§ 4 Der kostenlose Sichtbarkeits-Check

(1) Vor einem Vertragsschluss kann ein kostenloser Sichtbarkeits-Check durchgeführt werden. Er ist unentgeltlich; ein Anspruch auf Durchführung, auf Verfügbarkeit oder auf einen bestimmten Umfang besteht nicht.

(2) anwaltAI darf Zahl, Umfang und Verfügbarkeit der kostenlosen Checks begrenzen, einzelne Anfragen ablehnen und den Check jederzeit einstellen, insbesondere um Missbrauch und unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden.

(3) Für Inhalt und Aussagekraft des Ergebnisses gelten § 5 und § 7 entsprechend. Das Ergebnis ist eine Momentaufnahme weniger Suchanfragen und ersetzt keine laufende Messung.

(4) Wer einen Check anfordert, sichert zu, dass er zur Angabe der eingetragenen Webseite berechtigt ist oder ein berechtigtes Interesse an der Abfrage hat.

(5) Für den kostenlosen Check und für andere unentgeltlich erbrachte Leistungen haftet anwaltAI nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

§ 5 Messung der KI-Sichtbarkeit und ihre Grenzen

(1) Gemessen wird über die Programmierschnittstellen der KI-Anbieter mit aktivierter Websuche sowie über weitere Schnittstellen Dritter, etwa Kartendienste, Bewertungsportale und Datenanbieter.

(2) Das Ergebnis einer solchen Messung kann von dem abweichen, was eine Nutzerin oder ein Nutzer in der Oberfläche desselben KI-Anbieters zu sehen bekommt. Ursachen sind insbesondere:

  • die im Konto des Nutzers gespeicherten Erinnerungen (Memory) und dessen Personalisierung,
  • der bisherige Gesprächsverlauf sowie Standort, Sprache und Gerät des Nutzers,
  • Unterschiede zwischen Modellen, Modellversionen und Werkzeugeinstellungen,
  • laufende, für anwaltAI nicht vorhersehbare Änderungen der Systeme,
  • der Umstand, dass generative Modelle auf dieselbe Anfrage unterschiedliche Antworten geben.

(3) Die Messung bildet deshalb eine standardisierte und über die Zeit vergleichbare Sicht ab, nicht die individuelle Sicht eines einzelnen Nutzers. Aussagekraft hat vor allem der Verlauf über mehrere Messzeitpunkte, nicht der einzelne Wert.

(4) Antworten, die ohne tatsächliche Websuche entstehen, messen das Trainingswissen des Modells und gehen deshalb nicht in die Sichtbarkeitsquote ein.

(5) Kennzahlen, Einordnungen und die Zuordnung von Wettbewerbern entstehen aus einer automatisierten Auswertung von Texten. Einzelne Fehlzuordnungen lassen sich dabei nicht ausschließen.

§ 6 Suchanfragen, Rhythmus und Konfiguration der Prüfungen

(1) Der Kunde legt die Suchanfragen fest, mit denen gemessen wird; anwaltAI unterbreitet dazu Vorschläge. Für die Auswahl ist der Kunde verantwortlich; sie bestimmt maßgeblich, was gemessen wird.

(2) Die Zahl der gleichzeitig aktiven Suchanfragen ist begrenzt. Die für den Kunden geltende Höchstzahl wird in seinem Konto ausgewiesen und ist dort jederzeit einsehbar. Weitere Suchanfragen lassen sich aufnehmen, indem bestehende archiviert werden.

(3) Mit welchen KI-Systemen, in welcher Konfiguration, in welchem Rhythmus und mit welcher Zahl von Prüfungen gemessen wird, bestimmt anwaltAI. Zur Konfiguration gehören insbesondere das eingesetzte Modell, die mitgegebene Standortangabe und die Einstellungen der Websuche.

(4) anwaltAI darf Rhythmus, Anzahl, Konfiguration und die Auswahl der geprüften Systeme ändern, insbesondere um Änderungen bei den KI-Anbietern, an deren Preisen oder Nutzungsbedingungen sowie technische Entwicklungen abzubilden. Der Kernzweck des Vertrages, die laufende Messung der Sichtbarkeit der Kanzlei in KI-Suchsystemen, bleibt dabei gewahrt; die Änderung muss für den Kunden zumutbar sein.

(5) anwaltAI hat keinen Einfluss auf Bestand, Inhalt, Verfügbarkeit, Preise und Bedingungen der genutzten Systeme Dritter. Fällt eine Schnittstelle aus oder wird sie eingestellt, kann die Messung für dieses System vorübergehend oder dauerhaft entfallen. anwaltAI ist berechtigt, es durch ein anderes System zu ersetzen; eine Pflicht dazu besteht nicht. Entfällt ein wesentlicher Teil der Messung dauerhaft ohne gleichwertigen Ersatz, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 7 Verbesserungen sind Vorschläge

(1) Die in der Anwendung angezeigten Verbesserungen sind Vorschläge. Sie sind unverbindlich und begründen keine Verpflichtung des Kunden.

(2) Sie beruhen auf den Messdaten des Kontos, auf öffentlich zugänglichen Angaben und auf Erfahrungswerten aus der Fachgemeinschaft, die sich mit der Vermarktung in KI-Suchsystemen befasst, einschließlich der Dokumentation und der Empfehlungen der KI-Anbieter.

(3) Die Auswahlkriterien der KI-Suchsysteme sind nicht offengelegt und ändern sich laufend. Belastbare, allgemein anerkannte Nachweise für die Wirkung einzelner Maßnahmen bestehen deshalb überwiegend nicht.

(4) anwaltAI sagt keine Wirkung zu. Insbesondere wird nicht zugesichert, dass die Umsetzung eines Vorschlags die Sichtbarkeit, die Zahl der Nennungen, den Rang gegenüber Wettbewerbern oder den wirtschaftlichen Erfolg verbessert. Formulierungen in der Anwendung, nach denen von einer Wirkung ausgegangen wird, sind Einschätzungen; sie sind weder Garantie noch Beschaffenheitsvereinbarung.

(5) Über die Umsetzung entscheidet der Kunde selbst und in eigener Verantwortung. Er prüft vorher, ob eine Maßnahme mit dem für ihn geltenden Berufsrecht, insbesondere § 43b BRAO und § 6 BORA, mit dem Wettbewerbsrecht, dem Datenschutzrecht und den Bedingungen der jeweiligen Portale vereinbar ist. Das gilt besonders für das Einholen und Darstellen von Bewertungen; gekaufte, erfundene oder irreführende Bewertungen sind unzulässig.

(6) Soweit anwaltAI Textvorschläge, Vorlagen oder Codebausteine bereitstellt, sind sie Muster. Ihre Übernahme, Anpassung und der Einbau in die Webseite des Kunden sind Sache des Kunden oder seines Dienstleisters. anwaltAI schuldet weder den Einbau noch die Betreuung der Kundenwebseite und prüft deren Inhalte nicht.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung

(1) anwaltAI stellt die Anwendung nach dem Stand der Technik bereit und beseitigt Störungen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt; die gesetzliche Pflicht zur Gebrauchsüberlassung bleibt unberührt. Außer Betracht bleiben angekündigte Wartungsarbeiten, Zeiten höherer Gewalt und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von anwaltAI, insbesondere im Internet und bei den genutzten Diensten Dritter. Ist die Oberfläche vorübergehend nicht erreichbar, laufen die Messungen weiter; fällige Prüfungen werden nachgeholt.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und in nutzungsarme Zeiten gelegt.

(3) anwaltAI darf die Anwendung weiterentwickeln, Funktionen ändern, ergänzen und einzelne Funktionen einstellen, soweit der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Leistungsumfangs werden mindestens vier Wochen vorher in Textform angekündigt; wird der Kunde dadurch erheblich beeinträchtigt, kann er den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.

(4) Die Messdaten eines Kontos entstehen über die Zeit. In den ersten Wochen nach der Einrichtung sind die Ansichten deshalb naturgemäß unvollständig, und ein Verlauf setzt mehrere Messzeitpunkte voraus. Das ist vertragsgemäß.

§ 9 Mitwirkung und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt die für die Messung erforderlichen Angaben bereit, insbesondere die Adresse seiner Webseite, seine Kanzleiangaben, seine Rechtsgebiete und, soweit gewünscht, seine Profile in Bewertungsportalen. Er hält sie aktuell.

(2) Der Kunde sichert zu, dass er zur Angabe dieser Webseite und dieser Profile berechtigt ist, und gestattet anwaltAI, die angegebene Webseite automatisiert abzurufen und auszuwerten.

(3) Der Kunde stellt keine personenbezogenen Daten von Mandanten und keine Informationen ein, die dem Berufsgeheimnis unterliegen (§ 43a Absatz 2 BRAO, § 203 StGB), insbesondere nicht in Suchanfragen, Freitextfelder oder Nachrichten an den Kundenservice. Die Anwendung ist dafür nicht bestimmt.

(4) Der Kunde nutzt die Anwendung nur bestimmungsgemäß. Untersagt sind insbesondere die automatisierte Massenabfrage, das Umgehen technischer Beschränkungen, das Zurückentwickeln der Software, die Weitergabe der Zugänge an Dritte sowie die Nutzung zugunsten fremder Kanzleien, etwa als Agenturleistung, ohne gesonderte Vereinbarung.

(5) Setzt ein Vorschlag Änderungen an der Webseite des Kunden voraus, nimmt der Kunde sie selbst oder durch seinen Dienstleister vor.

(6) Bei einem erheblichen Verstoß gegen diesen Paragrafen oder bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs darf anwaltAI den Zugang vorübergehend sperren und den Lauf der Prüfungen aussetzen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen. anwaltAI unterrichtet den Kunden über die Sperre.

(7) Der Kunde stellt anwaltAI von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung seiner Pflichten nach diesem Paragrafen beruhen, insbesondere aus unrichtigen Angaben, aus fehlenden Rechten an der angegebenen Webseite und aus der berufs-, wettbewerbs- oder datenschutzrechtlichen Unzulässigkeit von Maßnahmen, die er umgesetzt hat. Er trägt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 10 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise, die im Bestellvorgang angezeigt werden. Die jeweils aktuellen Preise und Abrechnungszeiträume stehen in der Preisübersicht. In diesen Bedingungen werden bewusst keine Beträge genannt, weil sie sich ändern können.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Das Entgelt ist für den gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.

(4) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Kunde hinterlegt dort ein gültiges Zahlungsmittel und hält es gültig. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.

(5) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

(6) Kommt der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB. anwaltAI darf den Zugang sperren, solange der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist; die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

(7) Gegen Forderungen von anwaltAI kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(8) anwaltAI kann die Preise mit Wirkung für künftige Verlängerungszeiträume ändern. Dafür gilt das Verfahren nach § 18. Für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt der vereinbarte Preis unverändert.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum, also einen Monat oder zwölf Monate. Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht von einer der Parteien bis zum Ablauf gekündigt wird.

(2) Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Der Kunde kann sie selbst im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters erklären, erreichbar in seinem Konto unter „Abonnement verwalten“. Möglich ist sie außerdem in Textform an kundenservice@anwalt.ai.

(3) Bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bleibt der Zugang bestehen. Eine anteilige Erstattung des Entgelts für den laufenden Abrechnungszeitraum findet nicht statt, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den anwaltAI zu vertreten hat.

(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für anwaltAI liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 9 und bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Betrag über mehr als 30 Tage. Kündigt der Kunde wegen einer Störung der Leistung, setzt das voraus, dass er anwaltAI zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat (§ 314 Absatz 2 BGB).

(5) Mit dem Ende des Vertrages endet der Zugang. Der Kunde exportiert vorher, was er behalten möchte. Die Löschung der Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

(6) Der Kunde kann sein Konto in den Einstellungen selbst löschen. Die Löschung umfasst Konto, Kanzleidaten und Messdaten und ist endgültig; ein laufendes Abonnement ist zuvor zu kündigen.

§ 12 Rechte an Anwendung, Auswertungen und Daten

(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Anwendung bestimmungsgemäß zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.

(2) Auswertungen, Berichte und Vorlagen darf der Kunde für die Zwecke seiner Kanzlei nutzen und zu diesem Zweck an eigene Dienstleister weitergeben. Eine Weitergabe an Dritte zu Erwerbszwecken oder eine Veröffentlichung als eigenes Angebot ist nicht gestattet.

(3) Der Kunde räumt anwaltAI das Recht ein, seine Angaben und die öffentlich zugänglichen Angaben seiner Kanzlei zu verarbeiten, soweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Dazu gehört die Übermittlung von Suchanfragen und Kanzleiangaben an die Anbieter der genutzten Systeme.

(4) anwaltAI darf Nutzungs- und Messdaten in anonymisierter oder zusammengefasster Form auswerten, um die Anwendung zu betreiben und weiterzuentwickeln und um Auswertungen über den Markt zu erstellen. Ein Rückschluss auf den Kunden ist dabei ausgeschlossen.

§ 13 Datenschutz und Verschwiegenheit

(1) Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit anwaltAI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die von anwaltAI bereitgestellte Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO in ihrer jeweiligen Fassung; sie geht diesen Bedingungen in ihrem Anwendungsbereich vor. Soweit anwaltAI Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet, insbesondere zur Messung, zur Auswertung und zum Betrieb, ist anwaltAI selbst Verantwortlicher.

(3) anwaltAI behandelt die Informationen des Kunden vertraulich und verpflichtet Mitarbeiter und eingesetzte Dienstleister entsprechend.

(4) Zur Messung werden die Suchanfragen des Kunden und die Angaben zu seiner Kanzlei an die Anbieter der genutzten KI-Systeme übermittelt. Welche Anbieter das sind und wo sie verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Gewährleistung

(1) Für die Überlassung der Anwendung gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB), soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Absatz 1 Alternative 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Kein Mangel sind insbesondere die Abweichung der Messung von der Ansicht einzelner Nutzer und die Schwankung der Antworten nach § 5, der Ausfall von Systemen Dritter nach § 6 Absatz 5, die noch unvollständige Datenlage in den ersten Wochen nach § 8 Absatz 4 sowie zumutbare Änderungen nach § 6 Absatz 4 und § 8 Absatz 3.

(4) Mängel sind in Textform und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen.

(5) Das Recht des Kunden, einen Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der Aufwendungen zu verlangen (§ 536a Absatz 2 BGB), ist ausgeschlossen.

(6) Eine Minderung setzt der Kunde nicht durch die Kürzung laufender Zahlungen um. Er zahlt das Entgelt zunächst vollständig und macht den Minderungsbetrag anschließend geltend; § 814 BGB findet insoweit keine Anwendung.

(7) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche wegen Vorsatzes, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.

§ 15 Haftung

(1) anwaltAI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet anwaltAI nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Zum vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden gehören insbesondere nicht der entgangene Gewinn, ausgebliebene oder verlorene Mandate, Aufwendungen für Maßnahmen zur Sichtbarkeit, Rufschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

(4) Der Höhe nach ist die Haftung nach Absatz 2 je Schadensfall auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlt hat. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen gilt der doppelte Betrag als Höchstgrenze.

(5) Abweichend von Absatz 1 ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte von anwaltAI sind, der Höhe nach auf die Beträge nach Absatz 4 begrenzt.

(6) Für den Verlust von Daten haftet anwaltAI nach den Absätzen 1 bis 5 nur für den Aufwand, der erforderlich ist, um die Daten aus vorhandenen Sicherungen wiederherzustellen.

(7) Nicht gehaftet wird für die Entwicklung der Sichtbarkeit des Kunden, für Entscheidungen und Antworten der KI-Suchsysteme, für Handlungen und Unterlassungen Dritter sowie für die Folgen von Maßnahmen, die der Kunde aufgrund der Vorschläge nach § 7 umsetzt, einschließlich ihrer berufs-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.

(8) Die Kennzahlen der Anwendung beruhen auf Stichproben und auf den Antworten Dritter. Der Kunde trifft unternehmerische Entscheidungen nicht allein auf ihrer Grundlage und prüft Angaben, deren Richtigkeit für ihn erhebliche Folgen hat, selbst nach.

(9) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von anwaltAI.

(10) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 16 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs, die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, großflächige Störungen des Internets, der Ausfall von Energie oder Rechenkapazität und die dauerhafte Einstellung wesentlicher Dienste Dritter.

(2) Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden für die Zeit nach der Beendigung anteilig erstattet.

§ 17 Übertragung des Vertrages auf eine andere Gesellschaft

(1) anwaltAI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt auf eine andere Gesellschaft zu übertragen, auf die der Betrieb von anwaltAI übergeht.

(2) Voraussetzung ist, dass die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland hat und den Vertrag zu unveränderten Bedingungen fortführt.

(3) anwaltAI kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an, benennt die übernehmende Gesellschaft und weist auf das Kündigungsrecht nach Absatz 4 hin.

(4) Der Kunde stimmt der Übertragung unter diesen Voraussetzungen bereits jetzt zu. Er kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden für die Zeit danach anteilig erstattet.

(5) Umwandlungsrechtliche Vorgänge, insbesondere Formwechsel, Verschmelzung und Ausgliederung, bleiben unberührt; sie bedürfen keiner Zustimmung des Kunden.

(6) Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von anwaltAI übertragen. Die Zustimmung wird nicht ohne sachlichen Grund verweigert, insbesondere nicht bei einem Zusammenschluss oder einer Umstrukturierung der Kanzlei.

§ 18 Änderung dieser Bedingungen und der Preise

(1) anwaltAI kann diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für künftige Verlängerungszeiträume ändern, insbesondere wenn Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, Änderungen bei den genutzten Diensten Dritter, technische Entwicklungen, Änderungen der Kosten oder Änderungen des Leistungsumfangs dies erfordern.

(2) Die Mitteilung erfolgt in Textform an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse und fasst die Änderungen zusammen. Sie werden zu Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums wirksam, frühestens jedoch vier Wochen nach der Mitteilung.

(3) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen ab diesem Zeitpunkt. Auf die Bedeutung seines Schweigens und auf das Widerspruchsrecht weist anwaltAI in der Mitteilung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag mit Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums; eine Verlängerung findet dann nicht statt.

(4) Ohne dieses Verfahren wirksam werden Änderungen, die für den Kunden ausschließlich vorteilhaft oder rechtlich und wirtschaftlich unerheblich sind, insbesondere redaktionelle Klarstellungen, die Anpassung von Bezeichnungen und Verweisen und die Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben. Sie gelten mit der Veröffentlichung der neuen Fassung.

(5) Für Verträge, die nach der Veröffentlichung einer neuen Fassung geschlossen werden, gilt unmittelbar diese Fassung. Das Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 betrifft nur bestehende Verträge.

(6) Neue Hauptleistungspflichten werden auf diesem Weg nicht begründet, und ein geänderter Preis gilt nur für Zeiträume, die nach dem Wirksamwerden beginnen. Änderungen des Leistungsumfangs richten sich nach § 6 Absatz 4 und § 8 Absatz 3.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Der Kunde kann Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von anwaltAI abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Eine E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse und an kundenservice@anwalt.ai genügt.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Fragen zum Vertrag beantworten wir unter kundenservice@anwalt.ai.